Zensur?
Mich würde - da sich hier einige Blogger vertschüsst haben - interessieren, ob es tatsächlich realistisch ist anzunehmen, dass Blogger rechtlich für Inhalte ihres Weblogs (in diesem Fall sexuelle Inhalte) belangt werden können. Und ob es tatsächlich so ist, dass im Falle einer "Verfolgung" IP-Adressen weitergegeben werden dürfen. Ich halte das nämlich für die totale Absurdität...
kyra - 2. Mai. 2005, 21:05
Glaubst du, das Internet ist rechtsfreier Raum?
E-Commerce-Gesetz (ECG)
Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers
gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
1. von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine
tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf
Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände
bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder
Information offensichtlich wird, oder,
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat,
unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder
den Zugang zu ihr zu sperren.
§ 18. (2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können.
(3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der
Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben bildet.
(4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen
über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf
Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein
überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der
Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen
Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis
dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die
Rechtsverfolgung bildet.
(5) Sonstige Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der
Diensteanbieter gegenüber Behörden oder Gerichten bleiben unberührt.
Apropos IP-Adresse
Nach Ansicht der ISPA darf ein Internet Service Provider nur aufgrund richterlichem Beschluss recherchieren, wem eine dynamische IP-Adresse zugeordnet war.edit 14. 5. 2005: die judikatur hat sich geändert.
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Es geht nicht um Kinderpornografie, nicht um Tiere oder Fäkalien, nicht um Gewalt oder Rassismus, nicht um Verletzung der Menschenwürde, sondern um "normale" Sexualität, die sich nicht an die Bienchen- und Blümchensprache halten mag, sondern "derbere" Ausdrucksweisen in Texten verarbeitet - nur Texte, keine Bilder.
Ich suche nach einer eindeutigen Definition, ab wann Sexualtät zu strafbarer Pornografie wird, aber finde hier nur Widersprüche und neue Grundsatzfragen. Ich möchte niemanden in Schwierigkeiten bringen, natürlich auch mich selbst nicht, deshalb habe ich alle Texte entfernt und hoffe, irgendwo eine klare, eindeutige Aussage zu erhalten, nach der ich mich richten kann.