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kyra - 3. Mai. 2005, 9:00

Twoday Leute - was meint Ihr?

D a s würde mich nämlich interessieren - Ihr habt ja ganz sicher Kenntnis darüber.

... und natürlich ist mir klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann/darf - ich denke da nur an Kinderpornografie. Doch die Frage ist, wo hört "erotische Kunst" auf und beginnt die strafbare sexuell-pornografische Handlung?

Caethrine Moreau - 3. Mai. 2005, 9:58

ich halte...

..."Adult-Blogging" (Also eine durch eine Alterskontrolle gesicherte Blog-Community) für einen durchaus interessanten Geschäftszweig. Wenn Twoday das nicht macht, wird es früher oder später irgendein anderer Anbieter machen ;-) Schließlich gibt es solche Communities in unglaublich vielen Sprachräumen schon (eine Kurzrecherche ergab mindestens 3 englischsprachige, 1 französischsprachige und 1 spanischsprachige Community - andere Sprachkenntnisse stehen unserem "Kreis" im Moment nicht zu Recherchezwecken zur Verfügung)

Andere Anbieter, die mit Ihren Plattformen weiter sind z.B. CIAO (wo es um Testberichte und Werbung, also nicht um Blogs geht) haben bereits Altersgesicherte Bereiche eingeführt.

Andererseits ist ja auch in dem Bereich offenbar die Rechtslage zumindest in der BRD nicht "eindeutig". Diverse Gerichte haben Altersicherungsverfahren "kassiert" und die entsprechenden Anbieter gezwungen neue einzuführen, die jahrelang (trotz ihrer Fälschungsanfälligkeit) auch von Staatsanwälten als "ausreichend" betrachtet wurden (Personalausweisnummer).

Schließlich muss man sich klar sein, dass ein solchen Angebot („Adult-Blogging“) auch Leute anziehen wird, die eben auch Texte/Bilder veröffentlichen, die nicht nur durch den Jugenschutz „verboten“ sind (Stichwort KiFi). Wie man sich die dann wiederum vom Hals hält, ist die andere Frage.

Auch die Frage, warum in Büchern, die frei verkäuflich sind (also nicht auf dem Index stehen) eine große Zahl von Sexualpraktiken explizit geschildert werden dürfen, die auf Blogs nun angeblich illegal sein sollen ist mir noch nicht wirklich schlüssig beantwortet worden.

Warum kann z.B. in dem Buch „Quiver“ die Vergewaltigungsphantasie einer Frau ganz offen geschildert und ohne Jugendschutzbetimmungen zu verletzen frei verkäuflich veröffentlicht werden, während auf anderen Plattformen direkt Straftatbestände von „Gewaltverherrlichung“ bis hin zu „Anstiftung zu einer Straftat“ als einschlägig bezeichnet werden?

War es Fontane, der die Formulierung „das ist ein weites Feld“ prägte?

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