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Muh-Tiger - 3. Mai. 2005, 0:50

Total Absurd?

Es wurde ja schon gesagt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Kurz zu mir und meinen Erfahrungsschatz:
Ich habe etwas mehr als 4 Jahre als ehrenamtlicher Admin in einer Online-Community "gedient". In der Zeit gab es mehr als einen Fall dermit Hilfe von Anwälten ausgefochten wurden oder werden sollten. Unter anderem ging es auch um Pornographie. Ich habe also durchaus meine Erfahrungen mit der Materie, muss aber auch dazu sagen das es mittlerweile knapp 2 Jahre her ist und ich in Deutschland wohne.

Ich denke hier spielt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) eine große Rolle. Denn wenn wirklich mal etwas vor Gericht geht, dann artet das schnell mal in einen langen Streit aus. Ich meine weniger den Streit vor Gericht, der ist meistens recht schnell gegessen. Sondern eher das die "Verurteilten" dann kurze Zeit später unter einen anderen Namen wieder aufschlagen.
Die FSK hat auch den Vorteil, dass man nicht mit Gesetzestexten rumwedeln muss die keiner versteht. Es ist ein klares Veto für oder gegen bestimmte Gruppen. Wenn 500 Leute dir deutlich machen das du nicht willkommen bist, dann erledigt sich das Thema in der Regel recht schnell von alleine. Das kann mitunter ein recht langer Prozess sein da sich immer wieder ein paar finden werden die das abgelehnte doch noch unterstützen und befürworten. Aber am Ende siegt in der Regel die Mehrheit. Oder es verbleibt eine kaum beachtete Nische.

Ich denke hier geht es grade wieder um die leidliche Diskussion um "Porno-Blogs" auf Twoday.
Detailierte Beschreibungen von Geschlechtsverkehr gehören mit Sicherheit nicht auf eine öffentliche Plattform mit gemischten Inhalten. Wer hier eine Überschrift anklickt die lautet "Unser schöner Abend heute" erwartet wahrscheinlich kaum Sätze wioe "Er schob mir seinen Schwanz so feste rein das ich ihn in meinen ganzen Körper spürte". Und da sehe ich das größte Problem. Bei Überschriften wie "Mein Lieblingsdildo" weiß ich was mich erwartet. Jeder kann selber entscheiden ob er sich das antut oder nicht.
Surft man so rum und klickt öfters auf unverfängliche Überschriften hinter denen sich dann etwas ganz unerwartetets verbirgt, steigt schnell der Frustfaktor beim Surfer. Das äussert sich dann dementsprechend schnell in der allgemeinen Stimmung.

Es ist bestimmt eine nette Gradwanderung zwischen Gut und Böse. Und es ist für die Autoren oft nicht leicht festzustellen ob sie noch im Rahmen des allgemein aktzeptierten liegen oder nicht.
Ein vielleicht ganz gut brauchbarer Maßstab sind Zeitungen und Zeitschriften. Wenn man sich in etwa daran hält wie weit die AutorenInnen dort gehen, dann dürfte man auf nicht all zu viel Ablehnung stoßen. Wer "mehr" möchte, der sollte sich dann evt. speziellere Plattformen mit eindeutiger Ausrichtung suchen. Oder sein eigenes Ding auf der eigenen HomePage machen (ist übrigens nicht SO schwer).

@sophie
Frag einen Staatsanwalt. Schreib einen Brief an die Staatsanwaltschaft oder ruf da mal an. Die werden dir mit Sicherheit weiterhelfen können wie "weit" du mit deinen Texten gehen kannst, was erlaubt ist und woi es anfängt dem Staatsanwalt sauer aufzustoßen.
Es ist ja nicht grundsätzlich verboten erotische Texte zu veröffentlichen. Aber es gibt bestimmte Regeln ab wann man seine Seite vor der Jugend schützen muss. Und wer sollte das besser wissen als die Staatsanwälte die ja letzten endes entscheiden müssen ob sie mal Anklage erheben oder nicht.

_sophie_ - 3. Mai. 2005, 9:18

Hahahaha, ja, stimmt, was du da als Beispiel anführst, unverfängliche Texte und dann die Schilderung eines Geschlechtsaktes in "Fäkalsprache", genau so etwas hat /hätte man bei mir finden können.

Zu den jugendgefährdenden Schriften gehören angeblich die Schilderung von Anal- und Oralverkehr (wobei mir persönlich nicht einleuchtet, warum es einen Unterschied macht, wo genau "er" seinen Sch***z versenkt).
Andererseits wiederum heisst es: Eine schriftliche Schilderung und die bildhafte Darstellung derselben Szene können durchaus unterschiedlich zu bewerten sein hinsichtlich der Frage, ob Pornographie vorliegt.

Mir scheint, dass es eine Ermessensfrage ist und weil jeder Mensch für sich andere Grenzen absteckt, wird auch jeder Staatsanwalt anders denken und die Aussagen eines einzelnen können keine Gemeingültigkeit haben.

Ich hatte übrigens die Bayerische Staatskanzlei in den Referrern, nachdem ich von einer vollkommen anders interessierten Seite verlinkt wurde, begleitet von den Worten "wem Bukowski und Miller zu kompliziert sind, ist hier richtig, aber Achtung: nicht jugendfrei, achtet auf eure Kinder".
Es hat mich grinsen lassen, mit Bukowsi und Miller in einem Satz genannt zu werden, aber es hat mich auch verunsichert, diese Beschreibung meiner Texte zu lesen.

Nachdem ich von einem Fall gehört habe, in dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und nachdem die BS in meinen Referrern auftauchte, habe ich alles offline genommen, das ist es mir dann doch nicht wert, auch wenn ich es sehr bedauere und mein Mailfach vor Fanpost überquillt, Trauerreden, Nachrufe etc...

Wäre ein Charles Bukowski oder ein Henry Miller in einem Blog ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

Und gäbe es die Möglichkeit, ein Twoday-Blog mit einem Passwort zu versehen, dass auf Anfrage und nur mit der Zusicherung der Volljährigkeit per E-Mail zugesandt wird?

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