
Neue Verordnung
Hallo twoday.net-Team,
gemäß einer neuen Verordnung der Bundesregierung sind jegliche Veröffentlichungen im Internet ab sofort verpflichtend zu kopieren und in regelmäßigen Abständen bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Meine Frage lautet nun, ob twoday.net sämtliche Blogs künftig dort als Kopie einreicht. Offengestanden halte ich die Verordnung für die wahnwitzigste Idee seit langem, denn der Aufwand ist immens. Abgesehen davon, dass mir nicht klar wird, warum man dazu verpflichtet werden sollte. Mein Weblog ist nichtkommerziell und ich werde garantiert nicht Zeit und Kosten aufwenden, um dieser Verordnung in regelmäßigen Abständen nachzukommen. Was steckt da für ein Sinn dahinter?
Vielleicht können Sie die Frage an die Geschäftsleitung weiterreichen. das Gesetz ist gerade in Kraft getreten.
gemäß einer neuen Verordnung der Bundesregierung sind jegliche Veröffentlichungen im Internet ab sofort verpflichtend zu kopieren und in regelmäßigen Abständen bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Meine Frage lautet nun, ob twoday.net sämtliche Blogs künftig dort als Kopie einreicht. Offengestanden halte ich die Verordnung für die wahnwitzigste Idee seit langem, denn der Aufwand ist immens. Abgesehen davon, dass mir nicht klar wird, warum man dazu verpflichtet werden sollte. Mein Weblog ist nichtkommerziell und ich werde garantiert nicht Zeit und Kosten aufwenden, um dieser Verordnung in regelmäßigen Abständen nachzukommen. Was steckt da für ein Sinn dahinter?
Vielleicht können Sie die Frage an die Geschäftsleitung weiterreichen. das Gesetz ist gerade in Kraft getreten.
Spreegurke - 23. Okt. 2008, 18:30

hm.
Das ist die Frage
Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, "wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." Entscheidend ist also nicht der Standort des Servers.
Nur ist die Frage ja auch, ob die jeweiligen deutschen Autoren verpflichtet sind, also auch Betreiber von Webseiten, die Publikationen beinhalten. Das Ganze trägt abstruse Züge und ich möchte zu so etwas keinesfalls gezwungen werden. Auch einer Archivierung stehe ich skeptisch gegenüber. Man weiß doch gar nicht, was damit passiert. Auch sonst ist bei mir aus gutem Grund kopieren verboten. Warum also sollte ich freiwillig irgendwo etwas hinterlegen?
Augenblicklich wird noch die Frage geklärt, ob reine private Blogs unter die Pflicht fallen. Ist ein poltisches Weblog mit unzähligen Autoren nun privat oder nicht? Da bei einer Missachtung des Gesetztes hohe Geldbußen drohen, sollten wir und mit dem Thema intensiv befassen.