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in-cognito - 23. Okt. 2008, 19:12

hm.

aber gilt das auch für weblog-hoster aus dem ausland?

Spreegurke - 23. Okt. 2008, 19:24

Das ist die Frage

In der Verordnung heißt es etwas widersprüchlich:

Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, "wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." Entscheidend ist also nicht der Standort des Servers.

Nur ist die Frage ja auch, ob die jeweiligen deutschen Autoren verpflichtet sind, also auch Betreiber von Webseiten, die Publikationen beinhalten. Das Ganze trägt abstruse Züge und ich möchte zu so etwas keinesfalls gezwungen werden. Auch einer Archivierung stehe ich skeptisch gegenüber. Man weiß doch gar nicht, was damit passiert. Auch sonst ist bei mir aus gutem Grund kopieren verboten. Warum also sollte ich freiwillig irgendwo etwas hinterlegen?

Augenblicklich wird noch die Frage geklärt, ob reine private Blogs unter die Pflicht fallen. Ist ein poltisches Weblog mit unzähligen Autoren nun privat oder nicht? Da bei einer Missachtung des Gesetztes hohe Geldbußen drohen, sollten wir und mit dem Thema intensiv befassen.

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