
Frage
Was ist mit dem Mitglied:
http://??????????????????????
Es ist zu bedenken: Auch Kinder und Jugendliche lesen TWODAY.NET !
Lars Jane Dahn
http://schreibnetz.twoday.net/
Sorry ! Ich bin wohl etwas naiv. Habe Fragezeichen gesetzt. Das Problem ist ja nun bekannt! - Danke für die Logik. Wird implementiert!
Lasse
__________
Beitrag wurde geändert 07-V-30-17:57-LJD
http://??????????????????????
Es ist zu bedenken: Auch Kinder und Jugendliche lesen TWODAY.NET !
Lars Jane Dahn
http://schreibnetz.twoday.net/
Sorry ! Ich bin wohl etwas naiv. Habe Fragezeichen gesetzt. Das Problem ist ja nun bekannt! - Danke für die Logik. Wird implementiert!
Lasse
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Beitrag wurde geändert 07-V-30-17:57-LJD
schreibnetz - 30. Mai. 2007, 17:53

Jetzt ist es klar!
- Zusatzfrage:
Wäre die Institution eines/einer Ombudsmannes/Ombudsfrau denkbar. Besorgte Eltern und Großeltern könnten sich dann an diese Adresse wenden. Falls keine Beruhigung zu erreichen sei, könnte ein Gremium entscheiden.
Lasse
Nach dem Post habe ich mich erst einmal informiert, ob eine derartige Veröffentlichung eigentlich strafbar ist. Da sagt der Gesetzgeber eindeutig ja, denn aus einer aktuellen Diskussion über "Second Life":
"Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Das Strafgesetzbuch beziehe sich nicht allein auf die Darstellung wirklicher sexueller Akte "echter Menschen", sagte Mathé. Zitat von hier
Edit: Auch wenn man selber derartige Blogs nicht anstößig findet, haben sie aus strafrechtlicher Sicht im www nichts verloren, sofern die Inhalte Jugendlichen unter 18 Jahren frei zugänglich sind.
???
Das verstehe ich nicht. Was unterscheidet TWODAY von anderen Blogbetreibern ? Warum sollten für TWODAY andere Regeln gelten ?
Oder ist TWODAY Deiner Meinung nach ein vorwiegendes Kinder- und Jugendblog ?
xkarl
Über meine eigene Meinung werde ich an dieser Stelle nicht mit dir diskutieren.
Nur mal zur Info
Im übrigen verstehe ich das Argument ist, warum bei twoday keine anderen Regeln gelten sollten. Muss man sich auf dem teilweise unterirdischen Niveau anderer Webloganbieter per se anpassen?
Ich bekam übrigens am gleichen Tag eine Rückmail mit dem Tenor, dass man man sich darum kümmern werde. Geschehen ist dann ja wohl nichts.
Ich habe im übrigen nichts gegen Weblogs mit erotischen Texten. Und das man geschmackliche Differenzen zwischen Erotik und vulgär-primitiver Pornografie schwer definieren kann, ist klar. Mich würde aber prinzipiell interessieren, wie man es bei twoday damit hält. (Fast) grenzenlose Toleranz? Oder vielleicht doch eine spezielle Kennzeichnung - vielleicht im Flavicon des Blogs, damit bereits am Anfang klar ist, um welche Art Weblog es sich handelt? Dann kann jeder selber entscheiden, ob er das anklickt oder nicht. Irgendwelche Ombudsmänner oder -frauen wären dann m. E. überflüssig.