header_info_top
header_info_bottom
skydance - 30. Mai. 2007, 13:52

Ist dir eigentlich klar, dass du mit solchen Meldungen nur Zugriffe für die Seiten erzeugst, die du anprangerst? Der bessere Weg wäre eine Email.

schreibnetz - 30. Mai. 2007, 18:11

Jetzt ist es klar!

Ich war eben total geschockt. Ich hielt es nicht für möglich. Ich bin von BLOGSPOT hierher geflüchtet, weil diese hodonistische Willkür dort zu einer normativen Kultur geworden ist. - Hier ist FORUM und HILFE. Auch Email funktioniert.

- Zusatzfrage:
Wäre die Institution eines/einer Ombudsmannes/Ombudsfrau denkbar. Besorgte Eltern und Großeltern könnten sich dann an diese Adresse wenden. Falls keine Beruhigung zu erreichen sei, könnte ein Gremium entscheiden.

Lasse
NibblesChris - 30. Mai. 2007, 20:39

Danke für den Hinweis, skydance.

Nach dem Post habe ich mich erst einmal informiert, ob eine derartige Veröffentlichung eigentlich strafbar ist. Da sagt der Gesetzgeber eindeutig ja, denn aus einer aktuellen Diskussion über "Second Life":
"Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Das Strafgesetzbuch beziehe sich nicht allein auf die Darstellung wirklicher sexueller Akte "echter Menschen", sagte Mathé. Zitat von hier

Edit: Auch wenn man selber derartige Blogs nicht anstößig findet, haben sie aus strafrechtlicher Sicht im www nichts verloren, sofern die Inhalte Jugendlichen unter 18 Jahren frei zugänglich sind.
xkarl - 30. Mai. 2007, 22:18

???

"Auch wenn man derartige Blogs nicht anstößig findet, haben sie eindeutig bei twoday nichts verloren."

Das verstehe ich nicht. Was unterscheidet TWODAY von anderen Blogbetreibern ? Warum sollten für TWODAY andere Regeln gelten ?
Oder ist TWODAY Deiner Meinung nach ein vorwiegendes Kinder- und Jugendblog ?

xkarl
NibblesChris - 30. Mai. 2007, 22:41

Ich habe editiert.

Über meine eigene Meinung werde ich an dieser Stelle nicht mit dir diskutieren.
Gregor Keuschnig - 31. Mai. 2007, 8:13

Nur mal zur Info

Ich hatte Anfang März meine Vorbehalte dem inkriminierten Weblog gegenüber per E-Mail bei twoday gemeldet. Insbesondere als ich mit zwei Kindern vor dem PC sass und dann plötzlich den (das?) Flavicon des Weblogs deutlich zu sehen war (eine Frau, die den Penis eines Mannes im Mund hat). Unabhängig davon, ob man das mag oder nicht, oder ob es verboten ist (pornografisch) oder nicht: es ist einfach anstössig, mit so etwas gegen seinen Willen konfrontiert zu werden. Und um die voreiligen "Zensur"-Schreier willen: Nein, das hat mit freier Meinungsäusserung oder gar Zensur rein gar nichts zu tun.

Im übrigen verstehe ich das Argument ist, warum bei twoday keine anderen Regeln gelten sollten. Muss man sich auf dem teilweise unterirdischen Niveau anderer Webloganbieter per se anpassen?

Ich bekam übrigens am gleichen Tag eine Rückmail mit dem Tenor, dass man man sich darum kümmern werde. Geschehen ist dann ja wohl nichts.

Ich habe im übrigen nichts gegen Weblogs mit erotischen Texten. Und das man geschmackliche Differenzen zwischen Erotik und vulgär-primitiver Pornografie schwer definieren kann, ist klar. Mich würde aber prinzipiell interessieren, wie man es bei twoday damit hält. (Fast) grenzenlose Toleranz? Oder vielleicht doch eine spezielle Kennzeichnung - vielleicht im Flavicon des Blogs, damit bereits am Anfang klar ist, um welche Art Weblog es sich handelt? Dann kann jeder selber entscheiden, ob er das anklickt oder nicht. Irgendwelche Ombudsmänner oder -frauen wären dann m. E. überflüssig.

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 


About
Account (Benutzername & Profil)
Administration
Advanced
Anmeldung
Archiv
Backlinks (Referrer)
Beiträge
Benutzer löschen
Berechtigungen
Bezahlung
Bilder
Blog als Buch
Blog anlegen
Blog archivieren
Charts
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren