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schneeball - 15. Feb. 2008, 7:20

einersteits andererseits

dass man kontrolle über selbst-publizierte inhalte haben will ist klar. gleichzeitig ist es auch nett alte versionen seiner eigenen webauftritte zu finden.

Gregor Keuschnig - 15. Feb. 2008, 11:55

Ja,

man stelle sich nur vor, Schriftsteller, Journalisten, Reporter, Politiker - sie würden irgendwann darauf bestehen, ihre Artikel, Reportagen, Essays, Bücher und Publikationen mögen nicht mehr nachlesbar sein. Denn jeder hat sicherlich schon mal etwas bereut, ändert seine Meinung, usw.

Das erinnert stark an Orwells "1984". Der Protagonist arbeitet ja in einem Institut, in dem Zeitungen und Bücher permanent umgeschrieben werden.

Wieso sollte ein Blogger, der in der Regel anonym schreibt, eine bessere und umfassendere "Kontrolle" haben als jeder andere? Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, muss damit rechnen, mit sich selber konfrontiert zu werden. Wer das nicht möchte, kann's doch gleich lassen und interne E-Mail-Zirkel gründen.
zonebattler - 15. Feb. 2008, 12:38

JA, aber...

...wenn Du Dir mal die Mühe machen würdest, die Beispielfälle hier zu studieren, dann wirst Du möglicherweise einsehen, daß es individuell sehr gute Gründe geben kann, das (ungefragte!) Fremd-Archivieren eigener Alt-Inhalte abzulehnen.

Überleg' mal bitte, wie Du es finden würdest, wenn jemand schriftliche Arbeiten von Dir, die Du zur Vernichtung in den Altpapiercontainer geworfen hat, aus diesem wieder herauszieht und in einen öffentlichen Schaukasten hängt. Um genau diese Situation geht es hier!
skydance - 15. Feb. 2008, 13:54

Man haut ja auch keine vertraulichen Dokumente ins Altpapier - die schreddert man, und in schlimmen Fällen verbrennt man dann das geschredderte. (Nur so als Real-Life-Tipp, ohne Bezug zum Ursprungsthema ;) )
Gregor Keuschnig - 15. Feb. 2008, 14:27

@zonebattler

Der Vergleich hinkt noch nicht einmal. Ich kann hundertmal eine schriftliche Arbeit von mir vernichten - wenn diese vorher irgendwo hinterlegt wurde, bleibt sie "in der Welt". Ich muss mir dann schon mal vorher überlegen, was sich so in Umlauf bringe.

Dass das Fremdarchivieren ungefragt passiert, weiss ich ja vorher. Ich kann mich nicht schwimmen gehen und mich nachher beschweren, dass das Wasser nass ist. Die Literaturgeschichte ist voll von Werken, die von den Autoren später gerne ungeschehen gemacht worden wären. Und meistens ist es gut, dass es nicht so gekommen ist.
zonebattler - 15. Feb. 2008, 14:55

Dann nimm' mal hilsfhalber an, daß Du von einem wenig literaturaffinen Juristen abgemahnt wirst, weil sich irgendein B-Prominenter in Deiner neuesten Novelle wiedererkennen glaubt, sich deshalb in seinen Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlt und auf Unterlassung klagt. Dummerweise hattest Du das Werk auch kapitelweise auf Deiner Homepage veröffentlicht, durchaus davon überzeugt, in Sachen künstlerischer Freiheit auf rechtlich sicherem Boden zu stehen. So, nun beurteilt das ein klagefroher Anwalt anders und das mit fiktiv-astronomischen Streitwerten. Jetzt wirst Du sagen, gut, ein echter Mann steht das durch bis zum Bundesverfassungsgericht, und wenn ihn das auch Haus und Hof kosten mag. Respekt. Aber was machst Du, wenn Du auch in letzter Instanz dazu verurteilt wirst, bestimmte Inhalte nicht mehr öffentlich zu verbreiten? Genau, Du wirst sie löschen (müssen). Und wenn Dir das nix hilft, weil irgendwelche vorgeblich wohlwollenden Trittbrettfahrer genau Buch über Deine Aktivitäten geführt haben? Bist Du dann wirklich aus der Pflicht? Schwierig.

Oder irgendein hirnamputierter Depp schreibt Dir strafbewehrten Müll (Hetze, Beleidigungen, sonstwas) als Kommentar in Dein Blog hinein, für den Du (ob es Dir paßt oder nicht) als Blogbetreiber bzw. Plattformverantwortlicher haftest!

Oder Du hast in jungen Jahren extremistischere oder auch nur andere Ansichten vertreten als heute, willst aber nicht, daß potentielle Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Liebschaften davon erfahren. Natürlich ist es schon immer weise gewesen, sich der möglichen Konsequenzen seiner Äußerungen immer und jederzeit bewußt zu sein. Nur: Keiner wandelt fehlerfrei durchs Leben, Ansichten ändern sich, das Temperament wird gemäßigter. Gücklicherweise vergessen viele vieles... Nicht aber das Internet: Es ist -Segen der Technik- heute leichter denn je, anderer Leute Verfehlungen noch nach vielen Jahren ans Licht einer neugierigen Öffentlichkeit zu ziehen. Mit früher undenkbaren Konsequenzen.

Ich will hier weder Schwarmalerei betreiben noch andere Leute von irgendetwas überzeugen. Meinen fachlichen Fragen sind hier zufriedenstellend beantwortet worden und das Thema für mich daher durch und erledigt. Danke!
tinius - 15. Feb. 2008, 18:17

Oh, eine Moderation der Kommentare sollte durchaus ein Bestandteil auch des Gratis - Angebotes sein, da hier die Rechtslage derzeit eben eine solche vorschreibt. Aber : für Äußerungen im Internet, die Du selbst da reinstellst, bist auch Du allein verantwortlich. Es nennt sich dieser Vorgang nämlich "veröffentlichen", also der Öffentlichkeit zugänglich machen. Sobald Du dies tust, ist es an Dir, formal und inhaltlich der geltenden Rechtslage zu entsprechen oder wissentlich bei Verstößen eine Abmahnung oder anderes Vorgehen in Kauf zu nehmen. Inhaltlich solltest Du zudem überlegen, "Jugendsünden" jeglicher Art von vornherein zu vermeiden, weil Dich selbst ein Pseudonym nicht immer hundertprozentig schützt und es eben im Internet immer die ein oder andere Speicherungsmöglichkeit gibt. Hier schützt Dich zum Teil das Verbieten von Suchmaschinen - Bots, generell aber nur das Fernbleiben vom Internet. Oder Du investierst, um einen mit Passwort geschützten Webspace / Blogspace anzumieten bzw. nutzt entsprechende Gratisangebote.
zonebattler - 15. Feb. 2008, 19:08

Damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Ich (der ursprüngliche Fragesteller) bin seit Jahrzehnten dem blauäugigen Teeny-Alter entwachsen, mir ist die Verantwortlichkeit für eigene Veröffentlichungen jeglicher Art durchaus bewußt, und meine Web-Präsenzen -Blog inklusive- verfügen seit jeher über ein Impressum mit Klarnamen. Gleichwohl möchte ich beispielsweise bestimmte temporäre Veröffentlichungen -ganz legale Verkaufsangebote beispielsweise- nach Zweckerfüllung wieder spurlos getilgt wissen. Und von daher erachte ich auch den Wunsch als legitim, irgendwelche speicherfreudigen Archivierungs-Dienste in die Schranken der hierzulande (= Deutschland) geltenden Gesetze zu weisen...

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