
Marketing = Kommerzielle Nutzung
Hallo liebe Leute von Knallgrau,
ich habe eine juristische Frage: Ich habe einen Freund, der ist Vertreter von einer ziemlich tollen Premium Wodka-Marke in Madrid. Allerdings hat er ein Problem: Er hat quasi ein 0€ - Budget und der Markt ist nicht einfach zu bearbeiten.
Deswegen habe ich ihm vorgeschlagen eine 0€ Marketing Kampagne zu entwickeln, die natürlich auch ein Weblog auf twoday.net als Kommunikationsplattform beinhaltet. Nun habe ich mir die AGB durchgelesen und darin steht:
"twoday.net - free Dem Blogger werden folgende Features zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt: (....)
2. Anlegen und inhaltliches Gestalten eines persönlichen Weblogs, welches nicht der kommerziellen oder gewerblichen Nutzung dient "
Meine Frage daher: Ist ein Weblog, das reinen Marketing-Zwecken dient kommerziell oder gewerblich?
Wenn nein, großartig. Wenn ja, was muß ich tun?
Vielen Dank im Voraus!!!
m.
ich habe eine juristische Frage: Ich habe einen Freund, der ist Vertreter von einer ziemlich tollen Premium Wodka-Marke in Madrid. Allerdings hat er ein Problem: Er hat quasi ein 0€ - Budget und der Markt ist nicht einfach zu bearbeiten.
Deswegen habe ich ihm vorgeschlagen eine 0€ Marketing Kampagne zu entwickeln, die natürlich auch ein Weblog auf twoday.net als Kommunikationsplattform beinhaltet. Nun habe ich mir die AGB durchgelesen und darin steht:
"twoday.net - free Dem Blogger werden folgende Features zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt: (....)
2. Anlegen und inhaltliches Gestalten eines persönlichen Weblogs, welches nicht der kommerziellen oder gewerblichen Nutzung dient "
Meine Frage daher: Ist ein Weblog, das reinen Marketing-Zwecken dient kommerziell oder gewerblich?
Wenn nein, großartig. Wenn ja, was muß ich tun?
Vielen Dank im Voraus!!!
m.
maximus - 3. Apr. 2006, 2:00 - Rubrik: Rechtslage
