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Rechtslage

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Marketing = Kommerzielle Nutzung

Hallo liebe Leute von Knallgrau,

ich habe eine juristische Frage: Ich habe einen Freund, der ist Vertreter von einer ziemlich tollen Premium Wodka-Marke in Madrid. Allerdings hat er ein Problem: Er hat quasi ein 0€ - Budget und der Markt ist nicht einfach zu bearbeiten.

Deswegen habe ich ihm vorgeschlagen eine 0€ Marketing Kampagne zu entwickeln, die natürlich auch ein Weblog auf twoday.net als Kommunikationsplattform beinhaltet. Nun habe ich mir die AGB durchgelesen und darin steht:

"twoday.net - free Dem Blogger werden folgende Features zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt: (....)
2. Anlegen und inhaltliches Gestalten eines persönlichen Weblogs, welches nicht der kommerziellen oder gewerblichen Nutzung dient
"

Meine Frage daher: Ist ein Weblog, das reinen Marketing-Zwecken dient kommerziell oder gewerblich?

Wenn nein, großartig. Wenn ja, was muß ich tun?

Vielen Dank im Voraus!!!
m.
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impressum-pflicht für weblogs?

liebe knallgrau-crew: bin ich als weblog-user gesetzlich verpflichtet, im weblog ein impressum anzuführen?
viele antville-user sind wegen einer „abmahnwelle“ in deutschland ein wenig unruhig geworden.
http://convers.antville.org/stories/576698/
http://www.heise.de/newsticker/data/ad-10.01.03-000/
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