header_info_top
header_info_bottom
Muh-Tiger - 20. Mai. 2005, 10:46

höhöhö...

Ist doch klar: Wenn du Österreicher bist, musst du ab den 1. Juli ein Impressum im Blog haben. Alle Nicht-Österreicher dürfen weiterhin anonym bleiben. Also entweder Visitenkarte hinterlegen oder Auswandern ;)

Na ja ... selbst wenn es solch ein Gesetz gibt, kannst du mir mal verraten wie man heraus bekommen soll wer hinter welchem Blog steckt? Zumindest so lange der Blogbesitzer nicht von sich aus angibt das er zB der Xaver Huber aus Wien ist, dürfte das Gesetz arg sinnfrei sein.
Wenn du eine Webseite auf einem amerikanischen Server mit einer .com-Domain hast, dann mutet das Gesetz sogar recht lächerlich an. Der Großmogul von Austria kann ja wohl schlecht darüber bestimmen was in anderen Ländern Sache & Sitte sein soll.

Also dieses Gesetz ist echt witzig. 90% Sinnfrei und 100% indiskutabel.

PS:
In Deutschland gibt es schon länger eine Impressumspflicht für Gewerbliche Seiten. Und seit kurzem auch eine für private Seiten. Interessiert nur niemanden, weils niemand kontrolliert ;)

Moe - 20. Mai. 2005, 13:23

Impressum?

Ich nehme an es reicht wenn nur der Betreiber, in diesem Fall also twoday, ein Impressum anbietet. Da sie alle Weblogs hosten sollte das doch reichen. Ganz anders siehts dann schon bei selbst gehosteten Weblogs aus. Also denk ich mal ;)
Muh-Tiger - 20. Mai. 2005, 14:10

Wenn ich den Österreichischen Gesetzentwurf richtig verstanden habe, dann ist die Impressumspflicht unabhängig vom Hoster. Es wurde ja auch das Beispiel eines Forums genannt wo dann die Visitenkarte eine gewisse Impressumspflicht hätte.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wer soll denn die ganzen Internetseiten auf ein gültiges Impressum hin kontrollieren? Zur Not besorge ich mir ein anonymes Postfach und gebe das als Adresse an.
Davon mal abgesehen sind ja nicht einmal richtige Strafen vorgesehen für den Fall das kein Impressum vorhanden ist.
Scheint so, als wenn der Österreichische Bundestag auch ab zu ein bisschen ABM macht. In Österreich sind doch bald wieder Wahlen, oder!? Das würde dieses Gesetz erklären: "Wir tun was. Was wir tun ist nebensächlich. Hauptsache wir tun was. Also wählt uns"
Ostracised - 20. Mai. 2005, 16:29

Kläger könnte es schon geben, bei so manchen Blog-Inhalten...

Könnte auch sein, dass der Hoster auskunftspflichtig ist. Und sofern jemand nicht konsequent über einen anonymen Proxy-Server zu seinem Weblog surft, wäre er dann wohl identifizierbar. Wäre toll, wenn twoday etwas Licht in die Sache bringen könnte.
chronistin - 20. Mai. 2005, 16:53

Nicht twoday-info, sondern grundsätzlich:

Der "Seitenbetreiber" muss ab Juli ein Impressum auf seiner Seite haben, wobei bei diensten wie "twoday" als Seitenbetreiber natürlich der jeweilige Bloginhaber zu sehen ist (der ja auch die inhalte der seite alleine oder mit anderen zusammen, aber jedenfalls eigenverantwortlich publiziert). Dass die Sache in Deutschland niemanden interessiert, ist auch nicht ganz richtig - es gab ganz Abmahnwellen, bei denen unterbeschäftigte rechtsanwälte durchs Netz ziehen und seitenbetreiber ohne impressum abmahnen lassen, ganz egal wie klein oder wie groß diese sind.

Eine Auskunftspflicht des Hosters gegenüber den Behörden besteht grundsätzlich dann, wenn gegen ein gesetz verstoßen wurde - und wenn die Impressumspflicht Gesetz wird, dann liegt bei fehlendem Impressum ein Gesetzesverstoss vor.

So weit die Theorie. wie sehr das in der praxis jemanden kratzt, bleibt abzuwarten.

Was ich ganz privat dazu denke, habe ich hier verwewigt.
Muh-Tiger - 20. Mai. 2005, 18:36

Das Problem ist die Globalisierung des Internets. In den oben verlinkten Text heisst es ja ausdrücklich "Auch die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.".

Für mich als Deutschen gilt das dann also nicht? Prima! Denn dann muss jeder Blogbesitzer nur angeben das er kein Österreicher ist. Und das mit der IP-Adresse ... s.o. Proxy-Surfen wird in Zukunft wieder schwer in Mode kommen.

Unterm Strich: Sturm im Wasserglas um ein Gesetz ohne Wirkung.
chronistin - 20. Mai. 2005, 18:55

ganz so einfach ist es auch nicht.

in deutschland wärst du doch längst impressumspflichtig.
Muh-Tiger - 20. Mai. 2005, 19:39

Ich bin ja in Deutschland. Impressumspflichtig ist man nur, wenn man mit seiner Seite Geld verdient.

Zitat Teledienstgesetz:

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]


So lange ich nicht geschäftsmäßig handele (also keine Geld damit verdiene), brauch ich auch kein Impressum.

Wie das jetzt in Österreich aussieht, kann ich nicht sagen. Da müsste man sich mal den genauen Gesetzestext ansehen.
ferromonte - 20. Mai. 2005, 20:30

wie kino ihn hier zitiert, reicht dir das?
Muh-Tiger - 20. Mai. 2005, 21:58

So sehr habe ich mich mit dem Gesetz noch nicht beschäftigt. Denn
a) Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. Das derzeit diskutierte Gesetz betrifft ausschließlich Österreicher
b) Ich habe ein Free-Blog. Im Falle eines Falles wäre das binnen 10 Minuten gelöscht.
c) Ich hätte grundsätzlich nichts gegen ein Impressum.
Das es da andere Personen gibt die ein berechtigtes Interesse haben das sie kein Impressum führen müssen kann ich verstehen (zB Frauen wegen Belästigung).

Kinomu wirft ja schon ein paar Fragen auf die das Gesetz unbeantwortet lässt. Man sieht schon wie halbherzig und undurchdacht es gemacht wurde.
Wie sieht es zB bei Online-Zeitungen aus? Jeder Redakteur muss seine Adresse im Impressum hinterlassen?
Gast-Autoren müssen auch ihre Adresse im Impressum hinterlassen? Tolle Wurst, echtes Futter für Tracking (wer hat wann mal wo was geschrieben - Stichwort Datenschutz)
Wer garantiert das die Daten aus dem Impressum nicht missbraucht werden? Siehe Beispiel oben, Frauen und Belästigung.
Wie sieht ein Impressum aus wenn ich nachweisen kann das ich ein berechtigtes Interesse daran habe das meine Adresse nicht bekannt wird (zB ich bin ein sehr reicher Mensch und möchte mich vor Entführungen schützen).

Das ist kein Gesetz, sondern ein Entwurf oder Denkansatz. Dieses Gesetz lässt ja noch tausend Lücken offen. Und auch hier gilt wieder: Wer einen Ausweg sucht und kein Impressum verfassen will, der findet auch einen Ausweg.
So wie ich das sehe, besteht für Blogbesitzer aber auch gar keine Impressumspflicht (Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter [...], so können die Angaben zum Impressum gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.)

Twoday/Knallgrau ist doch wohl der Medieninhaber und ein Diensteanbieter. Somit muss sich erstmal Twoday/Knallgrau um das Impressum kümmern.
kinomu - 21. Mai. 2005, 2:45

Twoday/Knallgrau ist doch wohl der Medieninhaber und ein Diensteanbieter. Somit muss sich erstmal Twoday/Knallgrau um das Impressum kümmern.
Knallgrau ist der Diensteanbieter und hat selbstverständlich schon seit langer Zeit das eigene Impressum auf der Homepage (gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG), aber Medieninhaber der Blogs sind die jeweiligen Admins, nicht Knallgrau.

So wie ich das sehe, besteht für Blogbesitzer aber auch gar keine Impressumspflicht
Ab 1. Juli 2005 für in Österreich lebende Blogger schon, in vielen Fällen ist sogar ein umfangreiches vorgeschrieben.

Wie sieht es zB bei Online-Zeitungen aus?
Jeder Redakteur muss seine Adresse im Impressum hinterlassen?
Gast-Autoren müssen auch ihre Adresse im Impressum hinterlassen?

Das hängt davon ab, wer Medieninhaber ist.
simons - 21. Mai. 2005, 11:02

@ muh-tiger

zur "Geschäftsmäßigkeit" in Deutschland sind Sie wohl auf dem Holzweg: http://blat.antville.org/stories/197756 .
Muh-Tiger - 21. Mai. 2005, 23:10

Ein Holzweg sind die Gesetze

Denn es scheint so, als wenn in Deutschland jeder Richter die Gesetze so auslegen kann wie er sie sieht.
Deshalb ist es schon dazu gekommen das eine Webseite als Gewerblich angesehen wurde weil ein einziges Webebanner geschaltet war.
Ähnliches gilt für die Impressumspflicht. Die Richter sind sich immer noch uneinig darüber ab wann ein Impressum Pflicht ist und wann nicht. Das Problem: Das Gesetz legt nicht explizit fest wann man ein Impressum führen muss. Grundsätzlich Impressumspflichtig sind gewerbliche Seiten. Bei rein privaten Seiten, kann der Richter mal so und mal so entscheiden.

Ich möchte mich da jetzt nicht streiten, ich bin kein Jurist. Allerdings habe ich schon die unterschiedlichsten Urteile in diesen Bereich gehört/gelesen.
ferromonte - 26. Mai. 2005, 10:25

die KG schweigen weiter. die unklarheit bleibt bestehen.
(daß gesetze im grunde nur bestehen, um juristen ihren beruf zu ermöglichen, ist altbekannt: die auslegung macht es aus, der rechtssstaat ist eine abstrakte idee, ebenso wie die demokratie, das ist die wahrheit)
simons - 6. Jun. 2005, 17:06

Diskussionshinweis

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 


About
Account (Benutzername & Profil)
Administration
Advanced
Anmeldung
Archiv
Backlinks (Referrer)
Beiträge
Benutzer löschen
Berechtigungen
Bezahlung
Bilder
Blog als Buch
Blog anlegen
Blog archivieren
Charts
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren