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sushimaster - 6. Feb. 2005, 11:26

ich weiss nicht, zum wievielten mal ich das jetzt schon schreibe: "D R I N G E N D ! ! !" in uppercase, mit drei rufzeichen und leerzeichen dazwischen ist kein angemessener titel für irgendeinen beitrag im help-blog. für sowas kann man leider auch keine filter bauen, aber vielleicht merkt sich's ja diesmal wer...

und - und das ist jetzt nur meine ganz persönliche meinung:
  1. besagtes blog ist nicht das, was hier sein sollte, und es ist gut das es weg ist
  2. wie sich manche leute in ihren tanga scheissen, wegen etwas, wo sie keiner zwingt, es sich anzusehen, und die empörung, die dabei mitschwingt, find ich trotzdem recht seltsam.

schnatterliese - 6. Feb. 2005, 12:02

so. und du hast heute einen clown gefrühstückt, oder was?

toller ton das! super.
ferromonte - 6. Feb. 2005, 12:02

herr sushimaster, sehen sie sich mal die jüngsten blogs an (sitiporno.twoday.net ), vielleicht fällt ihnen ja was auf. zwingen tut sie allerdings keiner.
Muh-Tiger - 7. Feb. 2005, 23:27

Ton? Ton!

Kurz meine Qualifikation warum ich hier etwas dazu sagen kann/möchte:
Ich war über 4 Jahre Admin in einer Flirt-Community. Der Ton den man dort von den USERN teilweise an den Kopf geworfen bekommt ... dagegen ist Herr Sushimaster richtig höflich!!
Und vor nicht einmal 2 Jahren hätte ich auf so einen Beitrag wie "DRINGEND!!!" mit "Könnt ihr mal euer unqualifiziertes Gebabbel sein lassen?" reagiert.
Gut, man wird älter, man wird (manchmal) ruhiger aber es lässt einen nie wieder kalt. Und zwar genau dann, wenn man mal Verantwortlicher für so eine Plattform (egal ob Flirt-Community oder Blog-Hoster) war. Hier passt echt nur ein Spruch, Zitat Dieter Nuhr: "Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Fresse halten"

Zum Thema Porono-Blogs: Applaus-Applaus-Applaus an die Beschwerdeführer. Mit euren Postings habt ihr den Blog-Besitzern genau das geliefert was sie wollten: Publicity und Klicks.
Wie wäre es denn mal mit einer dezenten Mail an twoday.net gewesen? Na? Ups, dezent gehts nicht? Da muss man lauthals drüber diskutieren? Na egal, ich wollt mich da eh nicht mehr rein hängen.

Tipp an die Verantwortlichen von Twoday (teils aus langer Erfahrung herraus):
Eine Mail-Adresse einrichten (abuse@twoday.net oder spam@twoday.net) an die in Zukunft solche Vorfälle gemeldet werden können. Und ansonsten solche Diskussionen im Keim ersticken!
Das hat nichts (!!!!!) mit Zensur zu tun. Sondern soll einfach den Leuten die unerwünschte Inhalte verbreiten, nicht auch noch unnnötig Publicity und Klicks bringen. Man man man ... ein bissken Hirnschmalz hin und wieder *auf zunge beiss*

Und um mal kurz meinen Tonfall zu erläutern: Ich habe in den letzten Jahren mindestens 1 Jahr an Zeit damit verbracht solche Sinnfreien Diskussionen zu führen. Jedes mal ging es von neuem los. Bis ich das Handtuch geschmissen habe weil ich die Hoffnung aufgegeben habe, dass Menschen mit Ein- und Weitsicht gesegnet sein könnten.

@dnepr:
Deutsches Recht bei einem Östereichischen Blog-Hoster. Applaus-Applaus. In welchem Jahr lebst du eigentlich?? Damit hättest du vor knapp 75 Jahren evt. Erfolg gehabt, heute leider nicht mehr.
Und wenn der Verursacher des Porno-Blogs auch noch aus Italien kommt .....
Ja ja ja ... Mallorca ist zwar das 17. Bundesland der Deutschen, trotzdem sorgt die Wehrmacht Bundeswehr nicht mehr in Casablanca für Recht&Ordnung.

[aufregmodus aus]
... tief einatmen - tief ausatmen - oooooooooooooooohhhhhhhhhmmmmm - gut.
[schlafmodus ein]
N8
Muh-Tiger - 8. Feb. 2005, 3:34

@dnepr

Genau das meine ich. Erst einmal TIEF einatmen und dann TIEF ausatmen und das am besten 10-20 mal bevor man mit irgendwelchen Gesetzestexten rumwedelt.
Ich wurde in meiner internetzeit schon so oft mit irgendwelchen Klagedrohungen bombadiert, so viele Blätter fallen im Herbst nicht von den Bäumen.

Zur Sachlage: Twoday.net ist ein Blog-Hoster. Hoster bedeutet: Twoday.net stellt Technik (Server) und Software (Antville/Helma) zur Verfügung. Für die Inhalte der Blogs sind alleine die Autoren verantwortlich.
Die Situation kann man damit vergleichen, dass man einen großen Webhoster verklagen will, weil auf irgendeinen seiner Server Pornoseiten abgelegt sind.
Man kann von keinem Hoster dieser Welt (egal ob Blog-Hoster oder Web-Hoster) verlangen alle Inhalte der Server täglich (der gar stündlich) zu kontrollieren. Das geht technisch nicht und personell schon gar nicht (dies wurde aber schon mehrfach erwähnt).

BGBl 1952/81 idF BGBl 1988/599:
Bundesgesetz vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung...

Hallo??? Von März 1950!! Ich trau den Österreichern eine Menge zu, aber nicht die prophetische Gabe, knappe 40 Jahre vor Erfindung des WWW ein passendes Gesetz zu verabschieden.
Davon mal abgesehen ist nicht das Strafgesetzbuch für das Internet zuständig (zumindest nicht in Deutschland). Ansonsten viel Spaß beim Verklagen der vielen netten Damen vom 0190-Service.
Ich gehe mal davon qaus, dass es in Österreich ähnlich aussieht wie in Deutschland (bin halt kein Anwalt mit Zulassung in Österreich).

Wahrscheinlich trifft aber dies hier (grade eben irgendwo gefunden) es recht passend:
Hinweis gemäss Teledienstgesetz
Für Internetseiten Dritter, auf die die dieses Angebot durch sog. Links verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Betreiber ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Desweiteren kann die Web-Seite ohne unser Wissen von anderen Seiten mittels sog. Links angelinkt werden. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu dieser Web-Seite in Web-Seiten Dritter. Für fremde Inhalte ist der Betreiber nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Der Betreiber ist nach dem Teledienstgesetz jedoch nicht verpflichtet, die fremden Inhalte ständig zu überprüfen.

Fazit: Ätschbätsch.

Ich sag nur: Wer laute Töne von sich gibt, sollte auch wissen welchen Text er singt.
venus - 8. Feb. 2005, 6:21

@muh-tiger GRATULIERE

Die Anmerkung über die Wehrmacht ist ihnen sehr gut gelungen.

Darauf können sie wirklich stolz sein.
Ich persönlich ziehe es allerdings vor mir die Webblogs erst an zu sehen bevor ich jemanden in eine Ecke zu drängen versuche in die er nicht hineingehört.
Muh-Tiger - 9. Feb. 2005, 1:26

Vokabelallergie?

Erstens geht das knapp am Thema vorbei (Thema: Wer mit Gesetzestexten Rumwedelt, sollte auch mit den richtigen rumwedeln) und zweitens ist der Begriff "Wehrmacht" in Zusammenhang mit dem erwähnten (österreichischen) Gesetzestext nicht sehr weit hergeholt.
Mal davon abgesehen das der Begriff "Wehrmacht" durchgestrichen ist, stammen Teile des BGBl aus der Zeit um 1930 und sind heute noch aktuell.
Soviel mal zur Geschichtsaufklärung.

Anmerkung: Das betrifft nicht nur das BGBl (also österreichisches Recht), sondern auch weite Teile des deutschen Rechtswesens.
Wobei ich hier aber auch mal wieder ein völliges Missverständnis von Geschichte feststellen darf. Schließlich ist Wehrmacht nicht gleich Nazis. Aufklärung tut not. Heute mehr denn je.
venus - 9. Feb. 2005, 23:49

Als Frau ist man ja neugierig,

Als Frau ist man ja neugierig,
deswegen habe ich mich mal umgehört, fachkundig umgehört,
die Gesetzestexte waren gar nicht so verkehrt und durchaus anwendbar.

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