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skydance - 10. Dez. 2007, 13:17

Wenn anonymes Kommentieren erlaubt ist, kann man nur im Nachhinein löschen. Ansonsten, wie schon von anderen vorgeschlagen, unter "Weblog - Einstellungen" "bestimmte Benutzer vom Kommentieren ausnehmen".

tinius - 10. Dez. 2007, 14:56

Mal abgesehen davon, daß der Banner - Setzer auch hier einen Blog hat, was mich auf den Gedanken des Rausschmisses bringt, entspricht nachträgliches Löschen nicht der derzeitigen bundesdeutschen Rechtslage.
skydance - 10. Dez. 2007, 15:30

Mal abgesehen davon, dass das ein österreichischer Server ist, hat das wenig mit der Ursprungs-Fragestellung zu tun.
Spreerauschen - 10. Dez. 2007, 17:16

Problem nicht richtig verstanden

ich denke, das Problem - und es ist wirklich eins - wurde nicht richtig verstanden. Es nützt nichts, wenn man im Nachhinein einen User sperrt oder im Nachinein löscht. Nur wenige Minuten reichen aus und der Rechtsapparart inklusive Schadenersatzklage beginnt zu rollen.

Insofern benötigen wir eine klare Aussage, ob Moderation der Kommentare zukünftig auch für Version free und/oder Version basic bei twoday.net möglich wird. Die Rechtslage lässt keine andere Wahl. Das Modul ist ja auch bereits vorhanden (also entwickelt), müsste also nur für free und/oder basic zusätzlich freigegeben werden.

Falls dies nicht geschieht, müssen wir bei der derzeitgen Rechtslage die Kommentarfunktion komplett ausschalten, was natürlich ein Weblog ziemlich reduziert. Ob er dann für uns noch Sinn macht, ist dann die Frage und wenn man bedenkt, was da bisher für eine Arbeit reingesteckt wurde, wäre das schon eine sehr enttäschende Geschichte.
skydance - 10. Dez. 2007, 17:24

Nein, so war die Fragestellung nicht hier, sondern dort - hier handelt es sich um einen lästigen, aber rechtlich unbedenklichen Spammer. Die andere Anfrage wurde weitergeleitet, weshalb ich dazu auch nichts sagen möchte, außer dass es technisch nicht so einfach ist, wie du glaubst.
Spreerauschen - 10. Dez. 2007, 17:27

Falsche Stelle

Die Diskussion ging hier an dieser Stelle weiter, da kann ich leider nichts dazu;-).

Ich habe twoday.net auch angeschrieben. Normalerweise ist das ein Modul, das zugeschaltet werden kann. In jedem Fall muss man sich nach der bestehenden Rechtslage richten, ich denke, das ist auch für twoday.net von Relevanz.

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